Vorkehrungen für Flugreisen
Fliegen ist für Menschen mit und ohne Behinderungen eine wertvolle Fortbewegungsmöglichkeit. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt es auf privaten wie beruflichen Flugreisen einiges zu beachten.
Regelungen für Elektrorollstühle
Reservieren Sie Sonderleistungen frühzeitig, spätestens 8 Stunden vor Abflug.
- Unsere Elektrorollstühle sind mit Trockenbatterien (Gel-Batterien) ausgestattet, (ausgenommen TTS3 Sport Modell)
- Die Batterien müssen nicht aus dem Elektrorollstuhl entfernt werden
- Wichtig! Hauptsicherung vor dem Flugtransport herausziehen (siehe Bedienungsanleitung)
- WCBD: Wheelchair Battery Dry, batteriebetriebener Rollstuhl mit nicht auslaufender Gel- oder Trockenbatterie.
- Für den Transport von Eigenrollstühlen dürfen die Airlines keine Zusatzkosten in Rechnung stellen
- Wenn man seinen privaten Rollstuhl am Flugzeugausgang ausgehändigt haben möchte, wird empfohlen, dies beim Check-in oder Boarding der Fluggesellschaft mitzuteilen
- Die Batterien erfüllen die geltenden IATA Transport-Vorschriften
- Teilen Sie der Airline mit, dass Sie mit einem Elektrorollstuhl reisen
- Für Rollstuhl und Zubehör ist eine Spezialversicherung empfehlenswert
- Die Versicherungssumme sollte zwischen CHF 10'000 und CHF 20'000 betragen
Codes & Co
Folgende Codes werden von allen internationalen Airlines benutzt, um verschiedene Hilfeleistungen und Unterstützung im Computer einzugeben. Wenn einer oder mehrere der Punkte auf einen Fluggast zutreffen, sollte man dies bei der Reservierung und beim Check-in angeben. So wird sichergestellt, dass der Check-in-Mitarbeiter keine Fehlinformationen weitergibt und dass mögliche Probleme während der Reise oder am Zielort ausgeschlossen werden.
- WCHR: Gehbehinderter Fluggast, benötigt Hilfe im Flughafengebäude zum/vom Gate oder Ausgang, benötigt nach dem Ein- und Aussteigen einen Rollstuhl oder ähnliche Hilfe, kann ohne Hilfe einen Vorfeldbus benutzen, kann Treppen selbst überwinden, benötigt keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine zum/vom Sitz und zu den Toiletten. Anmeldung bis 8 Stunden vor Abflug.
- WCHS: Stark gehbehinderter Fluggast, nur noch eingeschränkt gehfähig, kann Vorfeldbus nicht benutzen, Treppen nicht allein überwinden, benötigt jedoch keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine. Anmeldung bis 8 Stunden vor Abflug.
- WCHC: Gehunfähiger Fluggast, kann einen Fluggastsitz mit aufgestellter Rückenlehne benutzen, ist aber unfähig, Distanzen allein zu überwinden, z.B. in der Fluggastkabine zum/vom Sitz und zu den Toiletten (z.B. Querschnittslähmung oder Multiple Sklerose in fortgeschrittenem Stadium, etc.) Anmeldung bis 8 Stunden vor Abflug.
- BLND: Fluggast ist blind.
- DEAF: Fluggast ist taub.
- DEAF/MUTE: Fluggast ist taubstumm.
Worauf es im Flugzeug ankommt
Ein mobilitätseingeschränkter Reisender darf nicht am Notausgang im Flugzeug sitzen. Aus Flugsicherheitsgründen dürfen Menschen mit Behinderung auch nicht an einem Gangplatz sitzen. Die Erfahrung zeigt, dass Check-in-Mitarbeiter sehr selten auf diese Vorschrift achten. Deshalb wird empfohlen, wenn das Umsetzen anstrengend ist, selbst beim Check-in darauf hinzuweisen, dass man nicht am Gang sitzen darf.
Nur in sehr seltenen Fällen gibt es je nach Flugzeugtyp vergrösserte WC-Bereiche für behinderte Menschen. Dennoch entsprechen diese nicht den Standards, die wir normalerweise in öffentlichen Behindertentoiletten vorfinden.
Auf Langstreckenflügen ist in vielen Fällen ein Bordrollstuhl vorhanden, der auf die Gangabmessung im Flugzeug zugeschnitten ist. Man sollte jedoch bei der Reservierung und beim Check-in noch einmal darauf hinweisen, dass man während des langen Fluges einen Bordrollstuhl in Anspruch nehmen muss, um zum WC zu kommen.
Sollte dies der Fall sein, wird empfohlen, eine Begleitperson mitzunehmen, denn aus Service- und Sicherheitsgründen ist es sehr problematisch, während eines Fluges diese Unterstützung vom Kabinenpersonal in Anspruch zu nehmen.
Am Ziel angekommen
Im Normalfall wird der Elektrorollstuhl beim Ausgang bereitgestellt, so dass Sie vom Handrollstuhl wieder in den Elektrorollstuhl wechseln können. Je nachdem wie die individuellen Umstände am Zielflughafen sind, kann es sein, dass die Airline den Rollstuhl erst am Gepäckband wieder aushändigen kann. In solchen Fällen stellt die Fluggesellschaft aber einen Rollstuhl zur Verfügung, bis man seinen eigenen wieder entgegennehmen kann.